OperationDie chirurgische Therapie steht im Vordergrund der Behandlung der Weichgewebssarkome. Ziel ist die Tumorresektion entsprechend den Radikalitätsprinzipien, um ein lokoregionäres Rezidiv möglichst zu verhindern. Bei Extremitätensarkomen soll nach Möglichkeit die betroffene Extremität ohne wesentliche Funktionseinschränkungen erhalten werden. Eine Amputation ist nur als ‚ultima ratio‘ nach Ausschöpfen aller anderer Maßnahmen und nach Einholung einer Zweitmeinung in einem erfahrenen Tumorzentrum zu rechtfertigen.Operationsverfahren
Sarkome der Extremitäten
Tumoren, die sich innerhalb eines Muskels oder einer durch Hüllfaszien umgebenen Muskelgruppe entwickeln, werden durch Entfernung des tumortragenden Muskels oder der Muskelgruppe entfernt (Kompartmentorientierte Resektion, Muskelgruppenresektion). Strittig dabei ist, ob auch die Ursprünge und Ansätze der Muskeln zu resezieren sind. Muskelansätze und -ursprünge übertragen teilweise den Insertionszug belassener Muskelanteile und können für eine partielle Restfunktion der resezierten Muskelgruppe vorteilhaft sein. Die Resektion von Muskelansätzen und –urspüngen vergrößert ebenfalls das Feld für eine postoperative Starhlentherapie erheblich. Der Sicherheitsabstand nach proximal und distal sollte ca. 10 cm betragen. Tumoren, die sich außerhalb anatomisch vorgegebener Kompartmente entwickeln, werden durch eine weite/radikale Resektion entfernt. Der Tumor wird einschließlich der bedeckenden Haut mit einem Sicherheitsabstand von mindestens 2 cm nach allen Seiten und von ca. 3–5 cm nach proximal und distal exzidiert (weite Exzision). In der Nähe von Nerven, Gefäßen oder Knochen können diese Abstände häufig nicht eingehalten werden. Durch Entfernung gesunder Hüllschichten, d.h. durch Mono-bloc-Resektion von Periost oder einer Knochenlamelle, Epineurektomie oder Entfernung der Gefäßadventitia, kann dennoch von einer radikalen Tumorresektion ausgegangen werden, auch wenn der messbare Sicherheitsabstand nur gering ist. Bei Tumoren der Extremitäten, welche die Gefäßnervenscheide infiltrieren, erfolgt zur Wahrung der Radikalität die Resektion der befallenen Strukturen und die simultane Rekonstruktion. Arterien und Venen können durch Venentransplantate und/oder Kunststoffinterponate ersetzt werden. Bei Nervenresektionen besteht die Möglichkeit eines Suralisinterponats. Weichgewebssarkome, die den Knochen infiltrieren, werden meist einer neoadjuvanten Therapie und nur selten primär einem rekonstruktiven operativen Verfahren zugeführt. In Ausnahmesituationen kann bei ausreichender weichgeweblicher Deckung eine partielle Knochenresektion und die Rekonstruktion mit orthopädischen Techniken erfolgen. Ausgedehnte Defekte nach radikaler Tumorresektion können durch freie oder gestielte muskulokutane Lappen gedeckt werden (M. latissimus dorsi-Lappen, M. rectus abdominis-Lappen). Hierbei kann u.U. neben der weichgeweblichen Deckung auch ein funktioneller Behandlungsgewinn erzielt werden. Bei allen lokal fortgeschrittenen, extrakompartmentalen Tumoren muß die Möglichkeit der präoperativen Tumorverkleinerung und -devitalisierung in Betracht gezogen werden ('neoadjuvante Therapie'). Die Indikation zur Amputation ist gegeben, wenn auch unter Einbeziehung rekonstruktiver und plastisch chirurgischer Möglichkeiten eine vollständige Tumorentfernung bzw. ein ausreichender Sicherheitsabstand nicht erreichbar ist. Indikationen zur Amputation sind der Tumoreinbruch in mehrere Kompartmente, in Gelenke, die Infiltration von Nerven, deren Resektion eine funktionslose Extremität hinterlässt oder die Infiltration von Metatarsalia und Metacarpalia. Die Amputation sollte das nächste zentralwärts gelegene Gelenk mitentfernen. Sarkome der Extremitäten am Übergang zum Körperstamm stellen besondere operationstechnische Probleme dar. Bei Tumoren des proximalen Oberschenkels, der Leisten- und der Glutealregion kann die Hemipelvektomie indiziert sein. An der oberen Extremität kann sich bei Übergreifen des Tumors auf das axilläre Gefäßnervenbündel und auf die Rumpfmuskulatur die interthorakoskapuläre Amputation erforderlich machen. Die interthorakoskapuläre Resektion nach Tikhoff-Linberg erlaubt bei beschränktem Tumorwachstum die Erhaltung der Funktion von Ellbogen und Hand. Sarkome der Brust- und
Bauchhöhle
Sarkome
des Retroperitoneums
Bei retroperitonealen Sarkomen eröffnet derzeit nur die vollständige Tumorresektion einschließlich tumorbefallener benachbarter Strukturen eine Heilungschance. Ist nach explorativer Laparotomie eine vollständige Tumorentfernung nicht möglich, sollte nach Markierung der Tumorausdehnung der Versuch der Tumorverkleinerung durch Radio- (Chemo-)Therapie und anschließend eine Tumorresektion erfolgen. Die prophylaktische Lymphknotendissektion
führt bei malignen Weichgewebstumoren zu keiner Verbesserung der Prognose.
Nur bei manifestem Lymphknotenbefall sind die regionalen Lymphknoten zu
dissezieren.
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